Diskriminiert das „Konzept 60+“ die Arbeitnehmer?

Mit Urteil vom 17.03.2016 (Az. 8 AZR 677/14) hat das BAG entschieden, dass das „Konzept 60+“ zur Änderung eines Arbeitsvertrages nicht zu beanstanden sei.

Grundlage dieses Konzepts ist die Idee, dass Arbeitgeber mit Vollendung des 60. Lebensjahres einen bestimmten Geldbetrag erhalten und das Arbeitsverhältnis damit endet.

Im vorliegenden Fall fehlte es aber an einer Altersdiskriminierung, denn der Arbeitnehmer durfte frei entscheiden, ob er dieses Angebot annehmen (was er tat), oder ob er in seinem ursprünglichen befristeten Vertrag bleiben wollte.

Bei Fragen zu Diskriminierung im Arbeitsrecht berate ich Sie gern!