Mit Urteil vom 08.12.2015 (Az. S1 VG 83/14) hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass massiver Alkoholisiert während einer Schwangerschaft keine Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes darstellt.
Geklagt wurde vorliegend gegen den Landschaftsverband auf Versorgung. Während der Schwangerschaft hatte die Mutter des Klägers Alkohol getrunken und ihn dadurch massiv geschädigt. Die Mutter verstarb 1976.
Das Gericht urteilte, es handele sich nicht um eine Straftat. Körperverletzungstatbestände seien zwar gegeben, aber es fehle am vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff bzw dem tauglichen Tatopfer „lebender Mensch“. Der Lebenswandel einer Mutter sei grundsätzlich Privatsache – Grenze ist die Abtreibung.
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